Natürlich bemühen wir uns Ihnen eine einwandfreie Ware zu liefern.
Weisen die Waren jedoch Beschädigungen oder andere Mängel, gilt Folgendes:
Für Verbraucher (Privatkunden):
Soweit nichts anderes vereinbart richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
Ausschließlich auf die Produkte erstreckt sich die Gewährleistung, nicht auf Folgeschäden, Verlust oder mutwillige Beschädigung (z.B. auch durch unsachgemäße Behandlung).
Mängel die offensichtlich sind, müssen uns innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung schriftlich angezeigt werden.
Bei fristgerechter Mängelrüge, bessern wir nach unserer Wahl selbstverständlich nach oder liefern Ersatz.
Ausgeschlossen von der Rücksendung sind:
Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden.
Waren die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Waren die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Für Kaufleute (Geschäftskunden):
gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere die §§ 377 ff. HGB.
Der Kauf ist unter diesen Umständen ein Handelsgeschäft, so muss der Besteller die Ware unverzüglich-sofort bei Erhalt, ordnungsgemäß untersuchen. Zeigen sich Mängel dem Lieferer unverzüglich Anzeige machen. Die Ware gilt als genehmigt, wenn der Besteller die Anzeige nicht vornimmt. § 9 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozeßordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.